BlicQ
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Mayer und Ley GbR — BlicQ
Donaustaufer Str. 162 · 93059 Regensburg
info@blicq.de · 0941 / 46 39 08 40
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Wasilis Mayer & Christian Ley
USt.-IdNr.: DE452257967

Stand: März 2026 · Version 11.0 FINAL

Hinweis: Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Auftragnehmer (Mayer und Ley GbR — BlicQ) und dem Auftraggeber. Sie wurden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und sind jederzeit abrufbar unter www.blicq.de/agb.

Teil A

Allgemeine Bestimmungen

§ 1Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Mayer und Ley GbR, handelnd unter der Marke „BlicQ“, Donaustaufer Str. 162, 93059 Regensburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen: (a) Erstellung virtueller 360°-Rundgänge und professionelle Fotografie, (b) Betreuung und Optimierung von Google Unternehmensprofilen, (c) LED-Trailer-Werbung, (d) Webseiten-Erstellung und -Hosting, (e) professionelle Fotoshootings (Food, Raum, Produkt), (f) regionale Werbepräsenz auf digitalen Gemeindetafeln sowie (g) sonstige Marketing-, Beratungs- und Gestaltungsleistungen. Die produktspezifischen Bestimmungen in Teil B ergänzen und konkretisieren diesen allgemeinen Teil.

1.3Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit Unterzeichnung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber seine Unternehmereigenschaft.

1.4Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, da der Auftraggeber ausschließlich als Unternehmer handelt. Sollte ein Vertragsschluss mit einem Verbraucher wider Erwarten zustande kommen, gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen.

1.5Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.6Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu ändern. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei: (a) Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, (b) Änderungen der technischen Rahmenbedingungen (z. B. Plattformänderungen bei Matterport oder Google), (c) Einführung neuer Produkte oder Leistungsbestandteile, (d) Schließung von Regelungslücken. Die Kernleistungspflichten und das Entgelt werden durch eine AGB-Änderung nicht berührt; Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 4.6. Die Änderung wird dem Auftraggeber mit einer Vorankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge und das Widerspruchsrecht wird in der Änderungsmitteilung gesondert und deutlich hingewiesen. Bei Widerspruch gilt die bisherige Fassung fort; dem Auftragnehmer steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.

1.7Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Auftragnehmers (Bayern).

§ 2Vertragsschluss, Auftragserteilung und Individualvereinbarungen

2.1Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung (Unterschrift) des Auftraggebers und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen. Gleichgestellt ist die Auftragserteilung per E-Mail, sofern der Auftraggeber das unterzeichnete Auftragsformular als Scan oder Foto übermittelt. Eine ausdrückliche Auftragserteilung per E-Mail (z. B. „Hiermit beauftrage ich ...“) gilt ebenfalls als wirksame Auftragserteilung, sofern der Auftraggeber zuvor auf die Geltung dieser AGB (abrufbar unter www.blicq.de/agb) hingewiesen wurde.

2.2Trägt das Auftragsformular den Firmenstempel des Auftraggebers, darf der Auftragnehmer auf die Vertretungsmacht der unterzeichnenden Person vertrauen (Anscheinsvollmacht).

2.3Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders angegeben.

2.4Individualvereinbarungen zwischen den Parteien (z. B. Sonderkonditionen, Wettbewerberausschlüsse, abweichende Laufzeiten, Sonderleistungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Individualvereinbarungen bedürfen der Textform und sind entweder auf einem gesonderten Dokument (Zusatzvereinbarung) oder in einem deutlich abgegrenzten Abschnitt des Auftragsformulars unter der Überschrift „Individualvereinbarung“ festzuhalten.

2.5Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

2.6Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Auftraggebers.

2.7Der Auftraggeber benennt bei Vertragsschluss einen festen Ansprechpartner, der für die laufende Kommunikation, Freigaben und Rückmeldungen zuständig ist. Änderungen des Ansprechpartners sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitzuteilen. Verzögerungen, die aus der Nichterreichbarkeit des Ansprechpartners resultieren, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 3Vertragstypen und rechtliche Einordnung

3.1Die Erstellung von 360°-Rundgängen, Webseiten und Fotoshootings sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist ein konkretes Arbeitsergebnis.

3.2Die laufende Google Unternehmensprofil-Betreuung ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die sorgfältige und fachgerechte Betreuung, nicht ein bestimmter Erfolg (insbesondere kein bestimmtes Ranking, keine garantierte Sichtbarkeit oder Kundenanzahl).

3.3Die Bereitstellung von Werbeplatzflächen auf LED-Trailern ist ein Mietvertrag mit Dienstleistungsanteil. Der Auftragnehmer schuldet die technische Bereitstellung und Ausstrahlung der Werbeinhalte, nicht einen bestimmten Werbeerfolg.

3.4Die Bereitstellung von Werbepräsenzen auf digitalen Gemeindetafeln ist ein Dienstvertrag mit mietvertraglichem Anteil. Geschuldet ist die Aufnahme und Darstellung des Werbepartners im System, nicht ein bestimmter Werbeerfolg.

3.5Hosting- und Supportverträge (für Rundgänge und Webseiten) sind Dauerschuldverhältnisse mit dienstvertraglichem Charakter.

3.6Sofern ein Vertrag mehrere Leistungsarten kombiniert, gelten für die jeweiligen Leistungsbestandteile die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

§ 4Vergütung, Zahlungsbedingungen und Vorkasse

4.1Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsformular und/oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Im Auftragsformular wird mindestens der monatliche Betrag bzw. der einmalige Erstellungspreis ausgewiesen. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ergibt sich der Gesamtpreis durch Multiplikation des monatlichen Betrags mit der Laufzeit und kann über den Preisrechner unter www.blicq.de oder auf Anfrage berechnet werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2Einmalige werkvertragliche Leistungen (Erstellung von 360°-Rundgängen und Fotoshootings) sind grundsätzlich vollständig als Vorkasse zu leisten (100 %). Der Einzug per SEPA-Lastschrift erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung. Die Leistungserbringung (insbesondere Aufnahmetermine) erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nicht per Individualvereinbarung abweichend geregelt. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung nicht innerhalb von 12 Wochen nach Zahlungseingang, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der Vorauszahlung, abzüglich der vereinbarten Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen.

4.3Einmalige Leistungen für Webseiten-Erstellung werden ebenfalls als Vorkasse (100 %) abgerechnet. Es gilt Ziffer 4.2 entsprechend.

4.4Wiederkehrende Leistungen (Hosting, Google-Betreuung, LED-Werbeplatzmiete, Webseiten-Hosting) werden im Voraus abgerechnet. Das Abrechnungsintervall (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) wird im Auftragsformular vereinbart. Sofern kein Intervall vereinbart ist, gilt: (a) Hosting (Rundgang/Webseite): jährlich im Voraus; (b) Google-Betreuung: monatlich im Voraus; (c) LED-Werbeplatz: monatlich im Voraus. Der Abrechnungsbeginn richtet sich nach dem jeweiligen Produkt: (a) Google-Betreuung: ab Einrichtung/Onboarding des Profils (in der Regel 3–10 Werktage nach Auftragserteilung); (b) LED-Werbeplatz: ab dem im Auftragsformular vereinbarten Starttermin, stets zum 01. oder 15. eines Monats; (c) Hosting: ab Freischaltung der jeweiligen Leistung.

4.5Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Basislastschrift gemäß § 5. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag in Textform die Zahlung auf Rechnung per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbart werden.

4.6Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise für wiederkehrende Leistungen bei Erhöhung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Server- und Hostingkosten von Drittanbietern, Lizenzgebühren, Lohnkosten) in angemessenem Umfang mit einer Vorankündigung von mindestens sechs Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung in Textform auszuüben.

4.7Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 5SEPA-Lastschriftmandat

5.1Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein SEPA-Basislastschriftmandat zur Einziehung aller fälligen Beträge aus der gesamten Geschäftsbeziehung.

5.2Gläubiger-Identifikationsnummer des Auftragnehmers: [wird ergänzt nach Erteilung durch die Deutsche Bundesbank].

5.3Die Mandatsreferenz wird dem Auftraggeber mit der Auftragserteilung mitgeteilt und entspricht der jeweiligen Kundennummer.

5.4Die Vorabinformation („Pre-Notification“) über den Einzugsbetrag und das Einzugsdatum erfolgt mindestens fünf Kalendertage vor dem Einzug. Bei wiederkehrenden Lastschriften gleicher Höhe genügt eine einmalige Vorabinformation mit Angabe der Einzugstermine.

5.5Das SEPA-Mandat gilt für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, einschließlich aller Vertragsverlängerungen und Folgeaufträge, bis es vom Auftraggeber in Textform widerrufen wird.

5.6Rücklastschriftgebühren, die durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände (insbesondere mangelnde Kontodeckung, Widerruf ohne berechtigten Grund, fehlerhafte Kontodaten) entstehen, werden dem Auftraggeber in tatsächlicher Höhe weiterbelastet. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6Mahnwesen, Verzug und Inkasso

6.1Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig (vertragliches Zahlungsziel). Leistet der Auftraggeber nicht innerhalb des Zahlungsziels, gerät er am Tag nach Ablauf des Zahlungsziels automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, sofern in der Rechnung auf diese Rechtsfolge und das Zahlungsziel hingewiesen wird (§ 286 Abs. 3 BGB). Zur Wahrung der Geschäftsbeziehung wendet der Auftragnehmer gleichwohl das nachfolgende Mahnverfahren an.

6.21. Mahnung (Zahlungserinnerung): Versand nach 7 Tagen über Fälligkeit. Fristsetzung: 10 Tage. Keine zusätzlichen Kosten.

6.32. Mahnung: Versand nach Ablauf der ersten Frist. Fristsetzung: 10 Tage. Mahnpauschale: 5,00 EUR netto. Hinweis auf mögliche Leistungssperre.

6.43. Mahnung (Letzte außergerichtliche Mahnung): Versand nach Ablauf der zweiten Frist. Fristsetzung: 7 Tage. Mahnpauschale: 10,00 EUR netto. Androhung der Leistungssperre, Übergabe an Inkasso/Rechtsanwalt und Kündigung aus wichtigem Grund.

6.5Ab Verzugseintritt ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Zusätzlich steht dem Auftragnehmer eine Verzugspauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu. Die Verzugspauschale wird auf sämtliche Rechtsverfolgungskosten angerechnet, einschließlich der Mahnpauschalen gemäß § 6.3 und § 6.4. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.6Nach erfolglosem Ablauf der dritten Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zur außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung abzutreten. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, soweit sie zur Rechtsverfolgung notwendig waren.

6.7Die Mahnpauschalen stellen eine Mindestschadensschätzung dar. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugangsdaten und Materialien spätestens 5–7 Werktage vor dem geplanten Leistungsbeginn vollständig zur Verfügung zu stellen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Frist vereinbart ist.

7.2Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Mehraufwand, der durch verspätete Mitwirkung entsteht, kann dem Auftraggeber nach vorheriger Ankündigung gesondert in Rechnung gestellt werden. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

7.3Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

7.4Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen zu informieren, die für die Vertragsdurchführung relevant sind (insbesondere Adressänderungen, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Vertretungsverhältnisse, drohende oder eröffnete Insolvenz, Betriebsaufgabe).

7.5Bei der vorvertraglichen Kontaktaufnahme (Akquise) verarbeitet der Auftragnehmer die vom Auftraggeber freiwillig übermittelten Kontaktdaten auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der Vertragsanbahnung. Der Auftraggeber kann der Verarbeitung jederzeit widersprechen.

7.6Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber mit dessen Einverständnis ergänzende Dienstleister oder Kooperationspartner zu empfehlen. Eine Weitergabe von Kontaktdaten des Auftraggebers an Dritte erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

§ 8Termine, Fristen und Ausfallpauschale

8.1Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Unverbindliche Terminangaben stellen Schätzungen nach bestem Wissen dar.

8.2Vereinbarte Aufnahme-, Installations- und Beratungstermine sind für beide Parteien verbindlich.

8.3Bei Absage durch den Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale von 89,00 EUR netto erhoben werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

8.4Die Ausfallpauschale entfällt bei rechtzeitiger Absage (mindestens 48 Stunden vor Termin) oder Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. nachgewiesene Krankheit, behördliche Anordnung, höhere Gewalt).

§ 9Abnahme, Freigabefiktion und Gewährleistung

9.1Nach Fertigstellung werkvertraglicher Leistungen (Rundgänge, Webseiten, Fotos) setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist von 14 Tagen zur Prüfung und Abnahme. Mit der Fristsetzung weist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist unter Benennung mindestens eines Mangels die Abnahme in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Verdeckte Mängel, die bei zumutbarer Prüfung innerhalb der Frist nicht erkennbar waren, bleiben hiervon unberührt.

9.2Gestaltungsentwürfe (insbesondere für LED-Werbeinhalte, Webseiten-Designs, Grafikentwürfe) gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übermittlung in Textform Änderungswünsche mitteilt (Freigabefiktion). Auf diese Rechtsfolge wird bei Übermittlung des Entwurfs gesondert und deutlich hingewiesen. Die Frist verlängert sich um den Zeitraum einer dem Auftragnehmer vorab nachweislich angezeigten Abwesenheit des Auftraggebers.

9.3Kostenfreie Änderungen im Rahmen laufender Hosting- und Supportleistungen sind auf 3 Änderungsrunden pro Quartal beschränkt. Darüber hinausgehende Anpassungen werden nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.

9.4Bei dienstvertraglichen Leistungen (Google-Betreuung) erfolgt keine Abnahme. Der Auftraggeber hat das Recht, die ordnungsgemäße Leistungserbringung jederzeit anhand der vereinbarten Reportings zu überprüfen.

9.5Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

9.6Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

9.7Für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

§ 10Stornierung und vorzeitige Vertragsbeendigung

10.1Eine Stornierung durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss, aber vor Beginn der Leistungserbringung, ist möglich. In diesem Fall wird eine Stornogebühr als pauschalisierter Schadensersatz fällig, deren Höhe sich nach dem betroffenen Produkt richtet: (a) 360°-Rundgänge und Fotoshootings: 50 % der vereinbarten Nettovergütung (Grund: Terminreservierung, Equipment-Disposition, Routenplanung); (b) Webseiten-Erstellung: 40 % der vereinbarten Nettovergütung (Grund: Konzeptionsaufwand, Design-Vorbereitung); (c) Google-Betreuung: die einmalige Einrichtungsgebühr (ein Monatsbeitrag) zuzüglich zwei Monatsbeiträge (Grund: Profilanalyse, Strategieentwicklung, Onboarding-Aufwand); (d) LED-Werbeplatz: drei Monatsbeiträge der vereinbarten Sendeplatz-Vergütung, höchstens jedoch die für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldete Gesamtvergütung (Grund: Sendeplatzreservierung, entgangene Weitervermietung, Standortblockierung).

10.2Hat der Auftragnehmer bereits mit der Leistungserbringung begonnen, kann der Auftraggeber den Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der infolge der Kündigung ersparten Aufwendungen und desjenigen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen (§ 648 Satz 2 BGB). Die gesetzliche 5-%-Vermutung gilt nur für die Kündigung nach Leistungsbeginn; die Stornogebühren gemäß § 10.1 betreffen ausschließlich den Zeitraum vor Leistungsbeginn und decken den typischen Planungs- und Dispositionsaufwand ab, der bei einer frühen Stornierung höher ist als bei einer späteren Kündigung. Beiden Parteien steht der Nachweis eines höheren oder geringeren Anspruchs offen. Bei Dienstverträgen (Google-Betreuung) und Mietverträgen (LED-Werbeplatz) gelten die Kündigungsregelungen gemäß § 11.

10.3Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass dem Auftragnehmer durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist. Dem Auftragnehmer steht der Nachweis eines höheren Schadens offen.

§ 11Vertragslaufzeit, Kündigung und automatische Verlängerung

11.1Verträge über einmalige Leistungen (Erstellung) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung.

11.2Verträge über wiederkehrende Leistungen (Hosting, Google-Betreuung, Webseiten-Hosting) sind jederzeit kündbar mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende in Textform, soweit in den produktspezifischen Bestimmungen (Teil B) nichts Abweichendes geregelt ist.

11.3Für LED-Trailer-Werbeplatzverträge gelten die in Abschnitt C geregelten Laufzeiten und Verlängerungsmechanismen.

11.4Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (a) die andere Partei trotz Mahnung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen eine wesentliche Vertragspflicht nicht erfüllt; (b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder mangels Masse abgelehnt wird; (c) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft einstellt; (d) der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug gerät.

11.5Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer aufgrund von Zahlungsverzug oder sonstiger Pflichtverletzung des Auftraggebers bleibt der Vergütungsanspruch für die verbleibende Mindestlaufzeit bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 40 % der Restvergütung angesetzt. Beiden Parteien steht der Nachweis eines höheren oder geringeren Anteils ersparter Aufwendungen offen.

11.6Kündigungen bedürfen der Textform. E-Mail ist ausreichend. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang einer Kündigung innerhalb von 5 Werktagen in Textform.

11.7Vertragsänderungen (insbesondere Upgrade auf höherwertige Pakete, Laufzeitverlängerungen oder Produkt-Erweiterungen) können jederzeit per Individualvereinbarung gemäß § 2.4 vereinbart werden und ersetzen insoweit den bestehenden Vertrag.

11.8Nach wirksamer Kündigung dokumentiert der Auftragnehmer den Leistungsstatus und stellt relevante Zugangsinformationen nach Begleichung aller offenen Forderungen bereit.

11.9Die ordentliche Kündigung bleibt von der Beauftragung eines Drittdienstleisters durch den Auftraggeber unberührt. Die Beauftragung eines Wettbewerbers des Auftragnehmers stellt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber dar; die vereinbarten Kündigungsfristen gelten unverändert.

§ 12Haftung und Haftungsbeschränkung

12.1Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere die Pflicht zur mangelfreien Erstellung der beauftragten Werke, die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung überlassener Zugangsdaten sowie die Pflicht zur Einhaltung vereinbarter verbindlicher Leistungstermine.

12.3Die Haftung bei Verletzung von Kardinalpflichten ist beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der jährlichen Nettovergütung des betroffenen Einzelauftrags bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die Jahresvergütung des betroffenen Vertrags. Die Haftungssumme beträgt dabei in jedem Fall mindestens 2.500,00 EUR.

12.4Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat.

12.5Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Leistungsbeeinträchtigungen, die durch Drittanbieter (insbesondere Matterport Inc., Google LLC, Hetzner Online GmbH), Internetprovider, Stromausfälle oder sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, soweit der Auftragnehmer die Störung weder verursacht noch durch zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Störung unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Behebung oder Schadensbegrenzung zu ergreifen und den Auftraggeber über die Störung und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl und Überwachung von Drittanbietern bleibt unberührt.

12.6Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Subunternehmer des Auftragnehmers.

12.7Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

§ 13Höhere Gewalt

13.1Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Streik, Cyberangriffe auf die Infrastruktur des Auftragnehmers, Energieversorgungsstörungen und Lieferkettenstörungen bei Hardware-Komponenten. Der bloße Ausfall einzelner Drittdienste (z. B. Matterport, Google, Hetzner) stellt für sich genommen keine höhere Gewalt dar; hierfür gilt § 12.5.

13.2Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und voraussichtlichen Wegfall des Hindernisses zu informieren. Leistungspflichten ruhen für die Dauer der höheren Gewalt.

13.3Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate ununterbrochen an, ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der höheren Gewalt. Während der Ruhephase entfällt die Zahlungspflicht für nicht erbrachte Leistungen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt besteht für beide Parteien erst ab einer ununterbrochenen Dauer von sechs Monaten.

§ 14Nutzungsrechte, Urheberrecht und Referenzverwendung

14.1An allen im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken (Fotos, Rundgänge, Videos, Grafiken, Webdesigns, Texte, Beiträge, Konzepte) behält sich der Auftragnehmer sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte vor, soweit diese gesetzlich entstehen. Bei Inhalten, die unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt wurden und bei denen kein Urheberrecht im Sinne des § 2 UrhG entsteht, beansprucht der Auftragnehmer im vertraglichen Verhältnis zum Auftraggeber die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte.

14.2Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung der erstellten Werke für eigene geschäftliche Zwecke. Der Umfang des Nutzungsrechts ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag und den produktspezifischen Bestimmungen in Teil B.

14.3Vor vollständiger Zahlung besteht kein Nutzungsrecht. Eine Nutzung vor Zahlung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

14.4Eine Weitergabe der Werke an Dritte oder Unterlizenzierung ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform des Auftragnehmers zulässig. Nach vollständiger Beendigung des Vertrages und Begleichung aller offenen Forderungen ist der Auftraggeber berechtigt, die vom Auftragnehmer erstellten Inhalte (Texte, Fotos, Grafiken) an einen Nachfolge-Dienstleister zu übergeben, soweit dies für die Fortführung der eigenen geschäftlichen Nutzung erforderlich ist. Ausgenommen hiervon sind Themes, Plugins, Frameworks, Eigenentwicklungen und technische Infrastruktur des Auftragnehmers.

14.5Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werke (einschließlich Screenshots, Videos, Vorher-/Nachher-Vergleiche, Projektmaterial) sowie den Namen, das Logo und die Marke des Auftraggebers für eigene Referenz-, Marketing- und Akquisezwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Webseite des Auftragnehmers, in sozialen Medien (Reposts, Beiträge), in Präsentationen und bei Kundenterminen. Der Auftraggeber kann der Referenzverwendung bei Vertragsschluss oder jederzeit danach in Textform widersprechen. Der Widerspruch wird innerhalb von 14 Tagen umgesetzt. Bereits veröffentlichte Referenzen werden auf Widerspruch entfernt.

14.6Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus der Zusammenarbeit gewonnene Daten in anonymisierter und aggregierter Form für eigene Analysen, Benchmarks, Statistiken und Marketingaussagen zu verwenden, soweit kein Rückschluss auf den einzelnen Auftraggeber möglich ist.

14.7Bei Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht an Werken, die an eine laufende Leistung gebunden sind (z. B. gehostete Rundgänge, betreute Webseiten), zum Vertragsende. Ein Recht zur internen Archivierung bleibt bestehen.

§ 15Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

15.1Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Technologien ein (insbesondere für Content-Erstellung, Textoptimierung, SEO-Analyse, Bildbearbeitung, Webseiten-Entwicklung und Automatisierung von Arbeitsprozessen).

15.2Der Einsatz von KI-Werkzeugen erfolgt stets unter fachlicher Aufsicht und Kontrolle des Auftragnehmers. Die Verantwortung für die Qualität der Endprodukte verbleibt beim Auftragnehmer.

15.3Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Einsatz von KI-Werkzeugen einverstanden. Dies umfasst auch die Verarbeitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte durch KI-Systeme, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

§ 16Vertraulichkeit

16.1Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten.

16.2Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden, oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

16.3Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.

§ 17Datenschutz (DSGVO)

17.1Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen und zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (insbesondere Kundenpflege, Akquise, interne Verwaltung).

17.2Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die AVV ist als separates Dokument Bestandteil des Vertrages und wird dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

17.3Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung Drittanbieter ein, insbesondere: (a) Matterport Inc. (USA) — Hosting virtueller Rundgänge. Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework) oder der EU-Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. (b) Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen (Deutschland) — Webseiten-Hosting. Datenverarbeitung innerhalb der EU. (c) Google LLC (USA) — Google Unternehmensprofil. Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), soweit Google unter dem Framework zertifiziert ist, andernfalls auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.

17.4Der Auftraggeber ist verpflichtet, Räumlichkeiten und Inhalte datenschutzkonform vorzubereiten (insbesondere Entfernen oder Abdecken von personenbezogenen Daten, Gesichtern, Namen, Dokumenten, Patientendaten, Bildschirminhalten). Der Auftraggeber haftet für Verstöße gegen Datenschutzrecht, die aus der Verletzung dieser Vorbereitungspflicht resultieren, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die datenschutzrechtliche Eigenverantwortung des Auftragnehmers für die von ihm gestalteten Verarbeitungsprozesse (insbesondere Kameraführung, Hosting, Tool-Auswahl, Zugriffsgestaltung) bleibt hiervon unberührt.

17.5Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise des Auftragnehmers gemäß DSGVO, abrufbar unter: www.blicq.de/datenschutz.

§ 18Zugangsdaten und Accountsicherheit

18.1Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugangsdaten zu Plattformen, Accounts oder Systemen übermittelt, werden diese ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung verwendet und vertraulich behandelt.

18.2Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Kompromittierung von Zugangsdaten entstehen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist für die Sicherheit seiner eigenen Zugangsdaten und Passwörter verantwortlich.

18.3Nach Vertragsende werden sämtliche Zugangsdaten gelöscht. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die Entfernung etwaiger Zugangsberechtigungen des Auftragnehmers (z. B. Administrator-Zugang zu Google-Profilen). Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nach Beendigung des Vertrages durch vom Auftraggeber nicht entzogene Zugriffsrechte entstehen.

§ 19Zurückbehaltungsrecht und Leistungssperre

19.1Nach erfolgloser zweiter Mahnung gemäß § 6.3 oder spätestens bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen des betroffenen Vertrags bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen (insbesondere Abschaltung von Rundgängen, Einstellung der Google-Betreuung, Deaktivierung von Werbeinhalten auf LED-Trailern, Sperrung von Webseiten). Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

19.2Der Auftragnehmer hat ein Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen Arbeitsergebnissen des betroffenen Vertrags (Rundgänge, Fotos, Webseiten-Dateien, Grafiken, Konzepte, Rohdaten) bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

19.3Die Leistungssperre und das Zurückbehaltungsrecht bestehen auch nach Kündigung des Vertrages fort, bis alle Forderungen beglichen sind.

19.4Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Durchführung einer Leistungssperre mindestens 5–7 Werktage im Voraus in Textform, sofern nicht bereits eine entsprechende Androhung im Rahmen des Mahnverfahrens erfolgt ist.

§ 20Betriebsübergang und Vertragsübertragung

20.1Bei einem Betriebsübergang (z. B. Verkauf des Unternehmens, Inhaberwechsel, Umfirmierung) ist der bisherige Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren und auf eine Vertragsübernahme durch den Rechtsnachfolger hinzuwirken. Die Vertragsübernahme bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers gemäß §§ 414, 415 BGB. Bis zur wirksamen Übernahme bleibt der bisherige Auftraggeber für alle vertraglichen Pflichten (insbesondere die Zahlungspflicht) vollumfänglich haftbar.

20.2Ein Betriebsübergang berechtigt den bisherigen Auftraggeber nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Insbesondere stellt ein bloßer Inhaberwechsel keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

20.3Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.

§ 21Gewerbeabmeldung und Betriebsaufgabe

21.1Eine Gewerbeabmeldung, vorübergehende Betriebseinstellung oder sonstige unternehmerische Entscheidung berechtigt den Auftraggeber nicht zur vorzeitigen Kündigung laufender Verträge. Die vertraglichen Pflichten (insbesondere die Zahlungspflicht) bestehen bis zum regulären Vertragsende fort.

21.2Ein Sonderkündigungsrecht bei Betriebsaufgabe besteht ausschließlich in folgenden Fällen: (a) gerichtlich festgestellte Insolvenz (Eröffnung oder Abweisung mangels Masse); (b) dauerhafte Berufsunfähigkeit oder schwere Erkrankung des Inhabers, die die Fortführung des Betriebs nachweislich unmöglich macht (ärztliches Attest oder amtlicher Bescheid erforderlich). In diesen Fällen kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Die Restvergütung für die Kündigungsfrist bleibt geschuldet.

21.3Meldet der Auftraggeber sein Gewerbe ab und meldet innerhalb von 24 Monaten ein gleichartiges Gewerbe an derselben oder einer nahegelegenen Betriebsstätte neu an — oder übernimmt eine nahestehende Person (z. B. Familienangehörige, Gesellschafter, Mitarbeiter) den Betrieb — wird widerleglich vermutet, dass die Abmeldung zum Zweck der Vertragsumgehung erfolgte. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die zum Zeitpunkt der Abmeldung noch ausstehende Restvergütung als Schadensersatz geltend zu machen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass keine Umgehungsabsicht bestand.

§ 22Schlichtung und Mediation

22.1Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

22.2Vor Erhebung einer Klage soll eine Schlichtung oder Mediation durch einen unabhängigen, von beiden Parteien einvernehmlich zu bestimmenden Mediator versucht werden. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zur Hälfte.

22.3Die Schlichtungspflicht entfällt bei Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sowie bei Zahlungsklagen über unstreitige Forderungen.

22.4Kommt innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung zur Schlichtung keine Einigung zustande, steht den Parteien der ordentliche Rechtsweg offen.

§ 23Bonitätsprüfung

23.1Der Auftragnehmer behält sich vor, vor Leistungsbeginn eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung von einer vollständigen Vorkasse oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen (§ 321 BGB). Kommt der Auftraggeber dem Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 24Compliance und gesetzliche Anforderungen

24.1Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Anti-Korruptions-, Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften.

24.2Der Auftragnehmer bewahrt Vertragsunterlagen und Geschäftskorrespondenz für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 6 bzw. 10 Jahre) auf.

§ 25Schlussbestimmungen

25.1Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

25.2Erfüllungsort für alle Leistungen ist Regensburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Regensburg, soweit gesetzlich zulässig.

25.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Die Parteien verpflichten sich, im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unverzüglich in Verhandlungen über eine wirksame Ersatzregelung einzutreten.

25.4Bei Folgeaufträgen (z. B. Erweiterung der Geschäftsbeziehung um weitere Produkte) gelten diese AGB automatisch fort, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf, sofern der Auftraggeber bereits bei einem früheren Auftrag diese AGB akzeptiert hat.

25.5Sonderkonditionen, Treueangebote und Empfehlungsprogramme können per Individualvereinbarung gemäß § 2.4 geregelt werden.

25.6Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Übersetzungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

25.7Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung des Auftrags, diese AGB vollständig zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil akzeptiert zu haben.

Teil B

Produktspezifische Bestimmungen

Abschnitt A360°-Rundgänge und Fotografie

A.1Leistungsumfang

A.1.1Der Auftragnehmer erstellt virtuelle 360°-Rundgänge, 360°-Videos sowie professionelle Fotoaufnahmen (Innenräume, Außenaufnahmen, Food, Portraits) einschließlich Bearbeitung, Hosting, Infopoint-Integration sowie begleitender Service- und Beratungsleistungen.

A.1.2Der Leistungsumfang (Paketgröße S/M/L/XL/XXL, Zusatzleistungen) ergibt sich aus dem unterzeichneten Auftragsformular.

A.1.3Kleinere Anpassungen (z. B. Änderung von Infopoints, Aktualisierung einzelner Textinhalte) sind im Rahmen des laufenden Hosting- und Supportvertrags kostenfrei enthalten.

A.1.4Umfangreiche Änderungen (z. B. Neuaufnahmen, strukturelle Überarbeitung, neue Räumlichkeiten) werden gesondert nach Aufwand oder Pauschalangebot berechnet.

A.2Vorkasse und Zahlungsfluss

A.2.1Die einmaligen Erstellungskosten sind vollständig im Voraus zu zahlen (100 % Vorkasse). Der Einzug per SEPA-Lastschrift erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung. Der Aufnahmetermin wird erst nach vollständigem Zahlungseingang vereinbart, sofern nicht per Individualvereinbarung abweichend geregelt.

A.2.2Hosting- und Supportgebühren werden monatlich im Voraus abgerechnet. Die erste Hosting-Zahlung wird fällig mit Freischaltung des Rundgangs.

A.3Aufnahmen und Mitwirkung

A.3.1Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin aufnahmebereit sind und ungehindert betreten werden können.

A.3.2Verzögerungen durch fehlende Vorbereitung, Aufräumarbeiten oder Wartezeiten können mit 59,00 EUR netto pro angefangene Stunde berechnet werden.

A.3.3Der Auftraggeber ist verpflichtet, aufzunehmende Bereiche frei von personenbezogenen Daten, sensiblen Informationen sowie rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu halten.

A.3.4Für Infopoints bereitzustellende Inhalte (Texte, Bilder, Videos) sind spätestens 14 Tage nach den Aufnahmen zu übermitteln. Erfolgt die Bereitstellung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Rundgang ohne Infopoints zu veröffentlichen oder die fehlenden Inhalte eigenständig zu ergänzen. Ein Anspruch auf Minderung oder Zurückbehaltung der Vergütung besteht in diesem Fall nicht. Die vertragliche Leistung des Auftragnehmers gilt mit der Veröffentlichung des Rundgangs ohne Infopoints als vollständig erbracht und abnahmebereit.

A.4Flächenbasierte Preisgestaltung

A.4.1Die Vergütung richtet sich nach der Grundfläche gemäß dem vereinbarten Preisgefüge. Weicht die tatsächliche Grundfläche um mehr als 10 % von den Angaben des Auftraggebers ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, die entsprechende Preiskategorie (höher oder niedriger) gemäß dem vereinbarten Preisgefüge zu berechnen.

A.4.2Grundlage ist die durch den Auftragnehmer vorgenommene Vermessung. Dem Auftraggeber steht der Nachweis einer abweichenden Fläche offen.

A.5Hosting, Support und Veröffentlichung

A.5.1Die Veröffentlichung des Rundgangs erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang der Erstellungskosten.

A.5.2Das Hosting umfasst die technische Bereitstellung über die Plattform der Matterport Inc. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von Matterport (abrufbar unter: https://matterport.com/legal/terms-of-service). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von Ansprüchen frei, die aus Verstößen gegen diese Bedingungen resultieren.

A.5.3Das öffentliche Teilen und die Einbettung des Rundgangs (Homepage, Google Maps, Social Media) sind an das aktive Hosting gebunden und enden mit dessen Kündigung. Die auf dem Google-Unternehmensprofil des Auftraggebers hochgeladenen Einzelbildpunkte verbleiben beim Auftraggeber.

A.5.4Das Hosting ist kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform.

A.5.5Nach Kündigung bewahrt der Auftragnehmer die Rohdaten für 60 Tage auf. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Auftraggeber die Wiederaufnahme beauftragen. Nach Ablauf werden sämtliche Daten unwiderruflich gelöscht. Ein Rechtsanspruch auf Archivierung besteht nicht.

Abschnitt BGoogle Unternehmensprofil-Betreuung

B.1Leistungsumfang

B.1.1Der Auftragnehmer übernimmt die professionelle Betreuung und Optimierung des Google Unternehmensprofils des Auftraggebers. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket (Starter, Boost oder Premium) gemäß der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. Für die erstmalige Einrichtung und Optimierung des Profils wird eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe eines Monatsbeitrags erhoben, sofern nicht per Individualvereinbarung abweichend geregelt.

B.1.2Die Leistungserbringung erfolgt als Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Betreuung und Optimierung, jedoch ausdrücklich keine bestimmten Ergebnisse. Insbesondere werden kein bestimmtes Google-Ranking, keine garantierte Sichtbarkeit, keine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen, Klicks oder Bewertungen geschuldet. Je nach Paket umfasst die Betreuung auch die Pflege externer Verzeichnisse (z. B. Apple Maps, Gelbe Seiten, TripAdvisor, Yelp).

B.1.3Fotomaterial für das Google-Profil wird vom Auftraggeber bereitgestellt oder kann im Rahmen eines gesonderten Fotoshooting-Auftrags (Abschnitt E) erstellt werden. Stellt der Auftraggeber kein Fotomaterial zur Verfügung, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Fotoanzahl nicht hochladen; ein Anspruch auf Minderung besteht in diesem Fall nicht. Der Auftragnehmer erinnert den Auftraggeber in angemessenen Abständen an die Bereitstellung.

B.1.4Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen der Betreuung regelmäßig Beiträge und Inhalte für das Profil des Auftraggebers. Mit Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber eine generelle Freigabe für die Veröffentlichung von Inhalten durch den Auftragnehmer. Eine Einzelfreigabe pro Beitrag ist nicht erforderlich, sofern die Inhalte im Rahmen der vereinbarten Betreuungsstrategie liegen.

B.1.5Der Auftraggeber erhält Erfolgsreportings über die Entwicklung seines Profils in den im Auftragsformular definierten Intervallen (z. B. monatlich oder quartalsweise). Umfang und Format richten sich nach dem gewählten Paket.

B.1.6Verzögerungen bei der Google-Profil-Verifizierung (z. B. durch fehlende Video-Verifizierung, nicht empfangene Postkarte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers) hemmen nicht den Beginn der vertraglichen Zahlungspflicht. Die Abrechnung beginnt gemäß § 4.4, unabhängig vom Verifizierungsstatus des Profils.

B.2Account-Eigentum und Zugangsdaten

B.2.1Das Google Unternehmensprofil ist und bleibt Eigentum des Auftraggebers — unabhängig davon, ob es vom Auftragnehmer neu erstellt oder ein bestehendes Profil übernommen wird.

B.2.2Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer für die Vertragsdauer Administratorzugang. Nach Vertragsende ist der Auftraggeber eigenverantwortlich für die Entfernung des Administratorzugangs. Der Auftragnehmer wird nach Vertragsende keine Änderungen am Profil vornehmen.

B.3Eigenmächtige Eingriffe des Auftraggebers

B.3.1Nimmt der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit eigenmächtig Änderungen am Google-Profil vor (z. B. Löschung von Beiträgen, Änderung von Öffnungszeiten, eigene Antworten auf Bewertungen), die der Optimierungsstrategie des Auftragnehmers zuwiderlaufen, ist der Auftragnehmer von der Verantwortung für daraus resultierende Ranking- oder Sichtbarkeitsverluste befreit.

B.3.2Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf kontraproduktive Änderungen hinzuweisen und eine Rücknahme zu empfehlen. Eine Pflicht zur Wiederherstellung besteht nicht, sofern die Änderung vom Auftraggeber verursacht wurde.

B.4Urheberrecht an erstellten Inhalten

B.4.1Das Urheberrecht an Texten, Beiträgen, Fotos und Grafiken, die der Auftragnehmer im Rahmen der Google-Betreuung erstellt, verbleibt beim Auftragnehmer gemäß § 14.

B.4.2Die auf dem Google-Profil des Auftraggebers veröffentlichten Inhalte verbleiben nach Vertragsende auf dem Profil. Der Auftraggeber erhält insoweit ein einfaches, fortbestehendes Nutzungsrecht zur Darstellung auf seinem Profil. Das Recht zur Übergabe von Inhalten an einen Nachfolge-Dienstleister gemäß § 14.4 Satz 2 bleibt hiervon unberührt.

B.5Haftung für Plattformänderungen

B.5.1Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Sperrungen seitens Google LLC (z. B. Algorithmusänderungen, API-Änderungen, Richtlinienänderungen, Profil-Sperrungen). Im Falle einer Sperrung unternimmt der Auftragnehmer angemessene Bemühungen zur Wiederherstellung, schuldet jedoch keinen Erfolg.

B.6Kündigung und Laufzeit

B.6.1Die Google-Betreuung ist jederzeit kündbar mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende in Textform. Abweichende Mindestlaufzeiten können im Auftragsformular vereinbart werden.

Abschnitt CLED-Trailer-Werbung

C.1Leistungsumfang

C.1.1Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Werbeplatzflächen auf mobilen LED-Werbetrailern zur Verfügung. Jeder Werbeplatz umfasst eine Ausstrahlung von 20 Sekunden pro Werbeschleife in regelmäßigen Intervallen (Rotation circa alle 10 Minuten) während der Betriebszeiten.

C.1.2Die Leistungserbringung ist standortunabhängig. Der Auftragnehmer betreibt LED-Trailer an verschiedenen Standorten. Die Zuweisung eines konkreten Standorts erfolgt gemäß C.2.

C.1.3Die Preise pro Sendeplatz richten sich nach der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste und sind im Auftragsformular ausgewiesen.

C.2Standortwahl und Standortflexibilität

C.2.1Der Auftraggeber kann bei Vertragsschluss einen bevorzugten Standort wählen, soweit dort Sendeplatzkapazität verfügbar ist. Der gewählte Standort wird im Auftragsformular festgehalten.

C.2.2Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Trailer aus betriebsbedingten Gründen (Wartung, Umpositionierung, behördliche Auflagen) vorübergehend an einen anderen Standort zu versetzen oder abzuschalten, soweit dies insgesamt nicht mehr als 3 Tage pro Quartal beträgt und der Gesamtumfang der Werbeleistung im Wesentlichen erhalten bleibt. Bei einer dauerhaften Standortänderung bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen gleichwertigen Ersatzstandort an. Lehnt der Auftraggeber den Ersatzstandort ab, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

C.2.3Standortwechsel auf Wunsch des Auftraggebers sind nach vorheriger Abstimmung möglich, vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten. Konditionen für Standortwechsel werden per Individualvereinbarung geregelt.

C.3Werbeinhalte und Freigabe

C.3.1Der Auftraggeber liefert Werbeinhalte in den vom Auftragnehmer vorgegebenen technischen Spezifikationen (Format, Auflösung, Dateityp). Der Auftragnehmer kann bei der Gestaltung unterstützen; hierfür können gesonderte Kosten anfallen.

C.3.2Gestaltungsentwürfe des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übermittlung in Textform Änderungswünsche mitteilt (Freigabefiktion gemäß § 9.2).

C.3.3Der Auftragnehmer behält sich ein einseitiges Ablehnungsrecht für Werbeinhalte vor, die nach seinem billigen Ermessen (§ 315 BGB) gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen, die guten Sitten oder berechtigte Interessen des Auftragnehmers verstoßen. Eine Pflicht zur Begründung besteht nicht. Der Auftraggeber erhält Gelegenheit, angepasste Inhalte einzureichen.

C.3.4Der Auftraggeber garantiert die Rechtmäßigkeit seiner Werbeinhalte und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass für übermittelte Audio- oder Videoinhalte keine Gebühren von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) anfallen, oder trägt diese andernfalls selbst.

C.3.5Änderungen an Werbeinhalten während der Laufzeit sind nach vorheriger Abstimmung möglich. Der Auftragnehmer setzt Änderungen innerhalb von 5–7 Werktagen nach Eingang des freigabefähigen Materials um.

C.3.6Der Auftraggeber ist verpflichtet, druckfähiges Werbematerial spätestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Ausstrahlungsbeginn zu liefern. Liefert der Auftraggeber das Material nicht rechtzeitig, beginnt die Vertragslaufzeit und die Zahlungspflicht dennoch zum vereinbarten Starttermin. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Sendeplatz übergangsweise mit eigenen Inhalten oder Inhalten anderer Auftraggeber zu bespielen, bis das Material vorliegt. Dies begründet keinen Minderungs- oder Erstattungsanspruch.

C.4Wettbewerberausschluss (Individualvereinbarung)

C.4.1Auf Wunsch des Auftraggebers kann gegen gesonderten Aufpreis eine Exklusivitätsvereinbarung getroffen werden, die direkte Wettbewerber desselben Markensegments vom selben Trailer-Standort ausschließt. Art, Umfang und Preis der Exklusivität werden in einer gesonderten Individualvereinbarung gemäß § 2.4 geregelt.

C.5Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

C.5.1Die Mindestlaufzeit beträgt die im Auftragsformular vereinbarte Dauer. Übliche Laufzeiten betragen 6, 12, 18 oder 24 Monate. Die maximale Erstlaufzeit beträgt 36 Monate.

C.5.2Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung wird im Auftragsformular durch gesondertes Ankreuzfeld oder separate Unterschrift des Auftraggebers bestätigt und deutlich hervorgehoben.

C.5.3Im Auftragsformular wird der monatliche Sendeplatzpreis ausgewiesen. Der Gesamtpreis über die Mindestlaufzeit ergibt sich durch Multiplikation und kann über den Preisrechner unter www.blicq.de berechnet werden.

C.5.4Eine vorzeitige Vertragsverlängerung zu geänderten oder bestehenden Konditionen (z. B. Verlängerung um weitere 12 Monate während der laufenden Mindestlaufzeit) kann jederzeit per Individualvereinbarung gemäß § 2.4 vereinbart werden.

C.6Kurzzeitbuchungen

C.6.1Kurzzeitbuchungen ab einer Mindestlaufzeit von 30 Tagen (z. B. für Events, Saisonaktionen, Eröffnungen) sind möglich. Die Konditionen für Kurzzeitbuchungen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder werden per Individualvereinbarung festgelegt.

C.6.2Bei Kurzzeitbuchungen ist die Vergütung vollständig im Voraus zu leisten. Eine automatische Verlängerung findet bei Kurzzeitbuchungen nicht statt.

C.7Technische Verfügbarkeit und Ausfallzeiten

C.7.1Der Auftragnehmer ist bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit sicherzustellen. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht geschuldet.

C.7.2Geplante Wartungsarbeiten (bis zu 3 Tage pro Quartal) berechtigen nicht zu Minderung oder Gutschrift. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit 5 Werktage im Voraus.

C.7.3Bei ungeplanten technischen Ausfällen (z. B. Displaydefekt, Steuerungsfehler) bemüht sich der Auftragnehmer um Behebung innerhalb von 72 Stunden. Bei Ausfällen von kumuliert mehr als 5 Kalendertagen pro Kalendermonat (abzüglich geplanter Wartungstage) erhält der Auftraggeber eine anteilige Gutschrift für den Ausfallzeitraum. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatz, entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.

C.7.4Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle durch höhere Gewalt, Vandalismus, Diebstahl, Unfälle, behördliche Anordnungen oder extreme Witterungsbedingungen.

C.8Stellplatz-Entzug und Sonderkündigung

C.8.1Wird der Stellplatz durch behördliche Anordnung oder aus anderen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen entzogen, bemüht sich der Auftragnehmer um einen gleichwertigen Ersatzstandort. Ist ein Ersatzstandort innerhalb von 30 Tagen nicht verfügbar, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu. Bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungszeiträume wird erstattet.

C.9Versicherung und Beschädigung

C.9.1Der Auftragnehmer versichert die LED-Trailer durch eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung für die Werbeanlage auf eigene Kosten.

C.9.2Der Auftraggeber trägt kein Risiko für Beschädigungen am Gerät, es sei denn, die Beschädigung wurde durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

C.10Zahlungsverzug und Abschaltung

C.10.1Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausstrahlung der Werbeinhalte des Auftraggebers gemäß § 19 einzustellen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Sendeplatz besteht während der gesamten Vertragslaufzeit fort.

Abschnitt DWebseiten-Erstellung und -Hosting

D.1Leistungsumfang

D.1.1Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber eine Webseite gemäß den im Auftragsformular vereinbarten Spezifikationen. Die Erstellung erfolgt unter Einsatz moderner Entwicklungswerkzeuge (einschließlich KI-gestützter Tools gemäß § 15).

D.1.2Die einmaligen Erstellungskosten umfassen Konzeption, Design, Entwicklung, Einrichtung und erstmalige Befüllung mit den vom Auftraggeber gelieferten Inhalten. Die Zahlung erfolgt als 100 % Vorkasse gemäß § 4.2.

D.1.3Das Hosting erfolgt über die Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen (Deutschland). Im Hosting- und Supportvertrag sind kleinere inhaltliche Anpassungen (z. B. Textaktualisierungen, Austausch einzelner Bilder) bis zu einem Aufwand von maximal 30 Minuten pro Monat kostenfrei enthalten. Nicht genutzte Zeiten verfallen am Monatsende. Darüber hinausgehender Aufwand wird gemäß der aktuellen Preisliste gesondert berechnet.

D.1.4Umfangreiche Änderungen, Erweiterungen oder strukturelle Überarbeitungen können im Rahmen eines optionalen Wartungspakets oder als Einzelaufträge nach gesondertem Angebot beauftragt werden. Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste oder dem jeweiligen Auftragsformular.

D.2Domain-Eigentum

D.2.1Registriert der Auftraggeber die Domain selbst, verbleibt diese in seinem Eigentum. Er gewährt dem Auftragnehmer die für das Hosting erforderlichen Zugangsrechte.

D.2.2Wird die Domain durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers registriert, erfolgt die Registrierung stets auf den Namen des Auftraggebers als Domaininhaber. Der Auftragnehmer wird lediglich als technischer Ansprechpartner (Admin-C/Tech-C) eingetragen. Die Kosten für Registrierung und Verlängerung trägt der Auftraggeber.

D.3Haftung für Inhalte und Sicherheit

D.3.1Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Impressumspflichten, Datenschutzerklärungen und wettbewerbsrechtliche Vorgaben.

D.3.2Der Auftragnehmer führt im Rahmen des Hosting-Vertrags regelmäßige Sicherheitsupdates und Backups durch. Für Sicherheitslücken, die durch vom Auftraggeber eigenmächtig installierte Plugins, Erweiterungen, Code-Änderungen oder unsichere Passwörter entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

D.3.3Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Sicherheitsverletzungen entstehen, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind (insbesondere schwache Passwörter, Weitergabe von Zugangsdaten, eigenmächtige Installation unsicherer Software).

D.3.4Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Backups. Im Falle eines Datenverlustes ist die Wiederherstellung auf das letzte verfügbare Backup beschränkt. Ein Anspruch auf lückenlose Datensicherung besteht nicht. Ist eine Datenwiederherstellung erforderlich, die auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist (z. B. fehlerhafte Bedienung, Löschung von Inhalten, eigene Plugin-Installation), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Aufwand für die Wiederherstellung gemäß der aktuellen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen.

D.3.5Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Die Einbindung von Rechtstexten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Consent-Texte über Generatoren wie eRecht24, IT-Recht Kanzlei o. ä.) erfolgt als rein technische Dienstleistung. Für die rechtliche Abmahnsicherheit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Texte übernimmt der Auftragnehmer ausdrücklich keine Haftung. Dem Auftraggeber wird empfohlen, Rechtstexte durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

D.3.6Support und Fehlerbehebung im Rahmen des Hosting-Vertrags erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers (Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern). Der Auftragnehmer bemüht sich, gemeldete Störungen innerhalb von 48 Stunden (Werktage) zu beheben. Ein Anspruch auf Erreichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten besteht nicht, sofern nicht per Individualvereinbarung ein erweiterter Support vereinbart wurde.

D.4Nutzungsrechte an der Webseite

D.4.1Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Webseiten-Inhalten (Texte, Bilder, Layout). Während der Vertragslaufzeit ist das Nutzungsrecht an das aktive Hosting gebunden. Nach Vertragsende und vollständiger Zahlung ist der Auftraggeber berechtigt, die Inhalte gemäß D.5.2 als Export-Backup zu übernehmen und im Rahmen von § 14.4 Satz 2 an einen Nachfolge-Dienstleister weiterzugeben.

D.4.2Vom Auftragnehmer lizenzierte Themes, Plugins, Frameworks und Eigenentwicklungen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers bzw. des jeweiligen Lizenzgebers. Diese sind ausdrücklich nicht Bestandteil einer Datenübergabe nach Vertragsende und können nicht an einen Nachfolge-Dienstleister übergeben werden.

D.5Vertragsende und Datenübergabe

D.5.1Das Hosting ist kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform.

D.5.2Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage ein Export-Backup (Content und Datenbank, ohne lizenzierte Themes/Plugins/Eigenentwicklungen) zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anfrage und vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen, gegen eine Aufwandspauschale gemäß der aktuellen Preisliste, höchstens jedoch 150,00 EUR netto. Der Auftraggeber kann dieses Backup gemäß § 14.4 Satz 2 an einen Nachfolge-Dienstleister übergeben.

D.5.3Der Auftraggeber hat das Export-Backup innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsende anzufordern. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Webseiten-Daten unwiderruflich gelöscht.

D.5.4Die Domainübertragung gemäß D.2.2 erfolgt nach Abwicklung aller offenen Forderungen.

Abschnitt EProfessionelle Fotoshootings

E.1Leistungsumfang

E.1.1Der Auftragnehmer erstellt professionelle Fotoaufnahmen (insbesondere Food-Fotografie, Raum- und Produktfotografie) gemäß den im Auftragsformular vereinbarten Spezifikationen.

E.1.2Enthalten sind Durchführung des Shootings, professionelle Nachbearbeitung (Bildbearbeitung, Farbkorrektur, Retusche) und Bereitstellung der finalen Bilddateien in digitaler Form. Anzahl, Formate und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

E.1.3Zusätzliche Nachbearbeitungen (z. B. aufwendige Composings, Freisteller, Sonderwunsch-Retuschen) werden nach Aufwand gesondert berechnet.

E.1.4RAW-Dateien sind nicht im Leistungsumfang enthalten und verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe von RAW-Dateien kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

E.2Vorkasse

E.2.1Die Vergütung für Fotoshootings ist vollständig als Vorkasse zu leisten (100 %). Der Shooting-Termin wird erst nach Zahlungseingang vereinbart, sofern nicht per Individualvereinbarung abweichend geregelt.

E.3Mitwirkung und Vorbereitung

E.3.1Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und Vorbereitung der zu fotografierenden Objekte verantwortlich.

E.3.2Bei Food-Fotoshootings ist der Auftraggeber verantwortlich, dass Speisen zum vereinbarten Zeitpunkt frisch zubereitet und angerichtet sind. Verzögerungen zulasten des Auftraggebers können zu Qualitätseinbußen führen, für die der Auftragnehmer nicht haftet.

E.3.3Die Qualität der fotografierten Objekte (z. B. Zustand der Speisen, Sauberkeit der Räumlichkeiten, Zustand der Produkte) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Mangelhafte Objektqualität stellt keinen Mangel der fotografischen Leistung dar.

E.4Nutzungsrechte

E.4.1Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den finalen Bilddateien für eigene geschäftliche Zwecke (Webseite, Social Media, Speisekarten, Druckmaterial, Werbung).

E.4.2Der Auftraggeber darf die finalen Bilddateien im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs an übliche Dienstleister weitergeben, soweit dies für die eigene geschäftliche Nutzung erforderlich ist (z. B. Druckerei, Speisekartenagentur, Social-Media-Agentur, Webdesigner). Eine darüber hinausgehende Weitergabe (insbesondere Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder Nutzung durch nicht mit dem Auftraggeber verbundene Dritte) bedarf der Zustimmung in Textform des Auftragnehmers.

E.4.3Das Referenz- und Marketingrecht des Auftragnehmers gemäß § 14.5 gilt entsprechend.

E.5Abnahme

E.5.1Der Auftragnehmer stellt die finalen Bilddateien in digitaler Form bereit und setzt dem Auftraggeber eine Frist von 14 Tagen zur Prüfung. Mit der Bereitstellung weist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist unter Benennung mindestens eines Mangels die Abnahme in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). § 9 des Allgemeinen Teils gilt ergänzend.

Abschnitt FDigitale Gemeindetafel — Regionale Werbepräsenz

F.1Leistungsumfang und Produktbeschreibung

F.1.1Der Auftragnehmer betreibt digitale Outdoor-Informationsterminals mit Touchscreen-Funktion an öffentlich zugänglichen Standorten in Gemeinden (nachfolgend „Digitale Gemeindetafel“ oder „Terminal“). Die Terminals dienen der Gemeinde als digitale Informationsplattform für Bürger und werden gleichzeitig zur Vermarktung regionaler Werbepräsenzen an lokale Unternehmen (nachfolgend „Werbepartner“) genutzt.

F.1.2Der Werbepartner erhält eine dauerhafte digitale Präsenz auf dem Terminal am jeweiligen Gemeindestandort. Die Leistung umfasst: (a) Aufnahme des Werbepartners in das digitale Informationssystem des Terminals mit Firmenname, Branche/Gewerk, Kontaktdaten, Beschreibungstext und ggf. Bildmaterial; (b) Darstellung des Werbepartners in den wechselnden Inhalten des Terminals; (c) Auffindbarkeit des Werbepartners im interaktiven Bereich des Terminals (z. B. Branchenverzeichnis, Firmenprofile, Suchfunktionen), soweit technisch verfügbar.

F.1.3Art, Häufigkeit, Dauer, Position und gestalterische Umsetzung der Darstellung liegen im billigen Ermessen des Auftragnehmers (§ 315 BGB) und können sich je nach technischer Weiterentwicklung, Anzahl aktiver Werbepartner und Nutzungsverhalten ändern.

F.1.4Der Auftragnehmer ist berechtigt, Form, Gestaltung, Anordnung, Funktionsumfang und technische Umsetzung der Darstellung jederzeit anzupassen, weiterzuentwickeln oder zu verändern, solange die grundsätzliche Präsenz des Werbepartners im System gewährleistet bleibt. Solche Änderungen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.

F.2Ausdrückliche Leistungsausschlüsse

F.2.1Es wird ausdrücklich keine bestimmte Anzahl von Einblendungen, keine bestimmte Einblendungsdauer, keine bestimmte Position auf dem Display, keine garantierte Sichtbarkeit, Reichweite oder Kontaktzahl zugesichert.

F.2.2Die vertragliche Kernpflicht des Auftragnehmers besteht in der Aufnahme des Werbepartners in das System und der dauerhaften Gewährleistung seiner Präsenz im Darstellungszyklus des Terminals. Nicht geschuldet sind ein bestimmtes Ergebnis, eine messbare Werbeleistung oder ein bestimmter Werbeerfolg.

F.2.3Der Werbepartner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte gestalterische Umsetzung seiner Präsenz. Der Auftragnehmer erstellt die Darstellung (Profile, Einträge, Präsentationen) auf Basis der vom Werbepartner gelieferten Materialien nach eigenem gestalterischen Ermessen.

F.3Kapazität und Aufnahme

F.3.1Die maximale Anzahl der Werbepartner pro Standort ist begrenzt. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze führt der Auftragnehmer eine Warteliste.

F.3.2Ein Anspruch auf Exklusivität innerhalb einer Branche oder eines Gewerks besteht nicht, es sei denn, dies wird in einer gesonderten Individualvereinbarung gemäß § 2.4 vereinbart.

F.4Werbeinhalte und Bereitstellungspflicht

F.4.1Der Werbepartner stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Materialien (Logo, Firmenbeschreibung, Kontaktdaten, ggf. Bildmaterial) zur Verfügung. Liefert der Werbepartner keine oder unvollständige Materialien, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Darstellung bis zur Lieferung auf den reinen Firmennamen und die Kontaktdaten in Textform zu beschränken oder die Darstellung vollständig auszusetzen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

F.4.2Der Werbepartner ist für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Kontaktdaten) selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

F.4.3Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeinhalte abzulehnen oder zu entfernen, die gegen geltendes Recht verstoßen, dem Ansehen der Gemeinde oder des Standorts schaden, oder gegen die Content-Richtlinien des Auftragnehmers verstoßen. Eine Pflicht zur Begründung besteht nicht.

F.5Technische Verfügbarkeit und Ausfallzeiten

F.5.1Der Auftragnehmer ist bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit des Terminals sicherzustellen. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht geschuldet.

F.5.2Bei technischem Ausfall, Wartung, Softwareupdates, Standortwechsel oder vorübergehender Außerbetriebnahme des Terminals besteht kein Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder Gutschrift, sofern die Ausfälle insgesamt nicht mehr als 5 Kalendertage pro Kalendermonat betragen. Bei Ausfällen von kumuliert mehr als 5 Kalendertagen pro Kalendermonat erhält der Werbepartner eine anteilige Gutschrift für den Ausfallzeitraum. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

F.5.3Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Vandalismus, Diebstahl, Stromausfälle am Standort, behördliche Anordnungen oder Handlungen der Standortgemeinde verursacht werden.

F.6Vergütung und Abrechnung

F.6.1Die Vergütung für die regionale Werbepräsenz richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste und wird im Auftragsformular ausgewiesen. Das Abrechnungsintervall (monatlich, halbjährlich oder jährlich) wird im Auftragsformular vereinbart.

F.6.2Die Zahlung erfolgt gemäß den allgemeinen Zahlungsbedingungen (§§ 4, 5 dieser AGB).

F.7Vertragslaufzeit und Kündigung

F.7.1Die Mindestlaufzeit für die Werbepräsenz auf der Digitalen Gemeindetafel ergibt sich aus dem Auftragsformular. Übliche Laufzeiten betragen 6, 12, 18, 24 oder 36 Monate. Die maximale Erstlaufzeit beträgt 36 Monate.

F.7.2Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung wird im Auftragsformular durch gesondertes Ankreuzfeld oder separate Unterschrift des Werbepartners bestätigt.

F.7.3Wird das Terminal an einem Standort dauerhaft außer Betrieb genommen (z. B. Kündigung der Aufstellungsvereinbarung durch die Gemeinde, Rückbau, Standortverlust), bemüht sich der Auftragnehmer um eine Versetzung auf ein Terminal an einem vergleichbaren Standort. Ist kein Ersatzstandort innerhalb von 30 Tagen verfügbar, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu. Bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungszeiträume wird erstattet.

F.8Eigentum am Terminal

F.8.1Das Terminal ist und bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Der Werbepartner erwirbt durch den Vertrag keinerlei Rechte am Terminal selbst.

F.9Nutzungsrechte und Referenzverwendung

F.9.1Die Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Darstellungen (Profile, Einträge, Grafiken) richten sich nach § 14 des Allgemeinen Teils.

F.9.2Das Referenz- und Marketingrecht des Auftragnehmers gemäß § 14.5 gilt entsprechend.

Kontaktdaten des Auftragnehmers

  • Mayer und Ley GbR — BlicQ
  • Donaustaufer Str. 162, 93059 Regensburg
  • E-Mail: info@blicq.de
  • Telefon: 0941 / 46 39 08 40
  • Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Wasilis Mayer & Christian Ley
  • USt.-IdNr.: DE452257967
  • Gläubiger-Identifikationsnummer: [wird nach Erteilung ergänzt]
  • — Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen —
  • Version 11.0 FINAL · Stand: März 2026 · Finale Fassung